Bilder zu Urlaub in Österreich
Die Österreich Werbung verfügt über eine Bilddatenbank mit zahlreichen Motiven, die zur Bewerbung der Tourismusdestination Österreich dienen.
Die Österreich Werbung führt ihre Bilddatenbank nicht nur für eigene Werbeproduktionen, sondern stellt dieses Bildmaterial gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch anderen Interessenten für deren Zwecke – soweit sie nicht im Widerspruch zur Aufgabe der Österreich Werbung stehen – zur Verfügung. Aufgabe der Österreich Werbung ist es, den Tourismus in Österreich zu fördern sowie die Interessen der Bundesländer auf dem Gebiet des Tourismus wahrzunehmen.
Bei Überlassung von Bildmaterial aus dieser Bilddatenbank gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung vom [Mai 2025], die Sie unter https://views.austria.info/de/agb_komm_de.html abrufen können, als vereinbart. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der erteilten Werknutzungsbewilligung sind nur dann möglich, wenn sie für jeden Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit der Österreich Werbung vereinbart wurden.
Das aktuell vorhandene Bildmaterial der Österreich Werbung ist im Internet unter der Adresse www.views.austria.info gespeichert und kann dort angesehen und ausgewählt werden.
Je nach Zielgruppe (Nutzergruppe), für die Sie sich registrieren, ist verschiedenes Bildmaterial für Sie freigeschaltet. Sie haften dafür, dass Sie die Gruppe (diese differenziert nach Berufs- bzw. Branchenzugehörigkeit) richtig angegeben haben.
Die Zielgruppe (Nutzergruppe) „Touristische Nutzer“ darf das Bildmaterial im Rahmen der pro Bild angegebenen Nutzungsarten und Verwendungszwecke zur Bewerbung und Förderung des Ansehens von österreichischen Tourismusdestinationen (Imagewerbung, Werbung für österreichische Tourismusbetriebe) verwenden.
Die Zielgruppe (Nutzergruppe) „Presse/Medien und andere nicht-kommerzielle Nutzer“ darf das Bildmaterial im Rahmen der pro Bild angegebenen Nutzungsarten und Verwendungszweckenur in einem Kontext verwenden, der der Förderung des Ansehens österreichischer Tourismusdestinationen und -institutionen dient. Eine journalistische Nutzung ist nur in Zusammenhang mit Berichterstattung über die Tourismusdestination Österreich erlaubt, nicht aber in Zusammenhang mit anderen Themen.
Bildmaterial, das für die Zielgruppe (Nutzergruppe) „kommerzielle nicht-touristische Nutzer“ freigeschalten ist, kann zur Verwendung außerhalb der österreichischen Tourismusbranche und ohne Zusammenhang mit der Tourismusdestination Österreich über die Bilddatenbank der Östereich Werbung kostenpflichtig bestellt werden.
Nutzer der zum Bildbezug gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigten Zielgruppen (Nutzergruppen) „Touristische Nutzer“ und „Presse/Medien und andere nicht- kommerzielle Nutzer“ können das gewünschte Bildmaterial kostenlos herunterladen und erhalten beim Download eine Bestätigung über die gestattete Nutzung („Nutzungsbestätigung“).
Die bei jedem Download ausgestellte Nutzungsbestätigung der Österreich Werbung ist für Sie der Nachweis, dass Sie das von Ihnen heruntergeladene Bildmaterial gemäß den in der Bestätigung enthaltenen Vorgaben und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen und verwerten dürfen.
Der Österreich Werbung steht es frei, Bestellungen von Bildmaterial für eine kommerzielle nicht-touristische Verwendung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder die Bedingungen der nach diesen AGB zulässigen Nutzung und Verwertung des betreffenden Bildmaterials(siehe insbesondere Punkte5.bis 7.) weiter einzuschränken.
Über die jeweils gültigen Preise für die Verwendung des Bildmaterials oder etwaiger Kosten für die Zurverfügungstellung und die Modalitäten der Werknutzungsbewilligung informiert Sie die Österreich Werbung gerne.
In der Bilddatenbank wird zwischen den folgenden Nutzungsarten und Verwendungszwecken unterschieden. Das heruntergeladene Bildmaterial darf nur zu den pro Bild in der Bilddatenbank und in der Nutzungsbestätigung angegebenen Nutzungsarten und Zwecken verwendet werden:
Bitte beachten Sie die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie in der Nutzungsbestätigung angeführten Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung und Verwertung des heruntergeladenen Bildmaterials. Eine darüberhinausgehende Nutzung und Verwertung des Bildmaterials ist nicht gestattet:
Die Österreich Werbung erteilt eine nicht-ausschließliche, räumlich unbegrenzte Bewilligung für eine einmalige Nutzung und Verwertung des heruntergeladenen Bildmaterials ausschließlich zu den pro Bild in der Bilddatenbank ausgewiesenen und in der Nutzungsbestätigung angeführten Nutzungsarten und Verwendungszwecken.
Die Werknutzungsbewilligung ist zeitlich auf ein Jahr ab dem Tag des Downloads des Bildmaterials beschränkt, es sei denn in der Nutzungsbestätigung ist ein kürzerer – und somit maßgeblicher – Zeitraum angeführt. Sollte innerhalb dieses Zeitraums kein Gebrauch von der Werknutzungsbewilligung gemacht worden sein, erlischt sie automatisch.
Die Werknutzungsbewilligung bezieht sich, soweit in der Nutzungbestätigung nicht ausdrücklich anders (allenfalls auch einschränkend) angeführt, ausschließlich auf die fotografischen Urheberrechte (Rechte des Fotografen) sowie die Rechte der abgebildeten Personen (Persönlichkeitsrechte, Leistungsschutzrechte), nicht jedoch auf Werke (z.B. Werke der bildenden Kunst einschließlich der Baukunst oder Werke der angewandten Kunst), Marken oder sonstige Schutzrechte, die auf dem heruntergeladenen Bildmaterial abgebildet sind. Die für die Nutzung und Verwertung dieser Schutzrechte erforderlichen Rechte müssen von Ihnen separat und eigenständig mit den jeweiligen Rechteinhabern geklärt werden.
Die Werknutzungsbewilligung umfasst zudem nur die Nutzung des Bildmaterials in der vorliegenden Form. Sie umfasst keinesfalls eine Bearbeitung oder Veränderung des Bildmaterials.
Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Übertragung des Bildmaterials oder die Unterlizensierung dieser Werknutzungsbewilligung an Dritte, soweit nicht eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der Österreich Werbung diesbezüglich vorliegt.
Das Bildmaterial darf zu keinem Zweck verwendet werden, der dem Zweck der Österreich Werbung zuwiderläuft. Das Bildmaterial darf insbesondere nicht im Zusammenhang mit antidemokratischen, rassistischen oder sexuellen Inhalten, politischen Parteien oder Inhalten, gesellschafts- oder umweltpolitischen Kampagnen oder in rechtswidriger Weise verwendet werden. Auch die Verwendung des Bildmaterials zum Nachteil des Ansehens Österreichs sowie seines Tourismus wird von der Österreich Werbung ausdrücklich untersagt.
Es ist weiters untersagt, das Bildmaterial für die Bewerbung anderer Reiseländer als Österreich einzusetzen.
Das Bildmaterial darf im Übrigen nicht zum Bedrucken von Produkten oder Produktetiketten verwendet werden, und zwar unabhängig davon, ob diese Produkte zum Verkauf oder zum Verschenken bestimmt sind (z.B. Werbegeschenke, Merchandising-Produkte, Souvenirartikel).
Sie verpflichten sich, das gegenständliche Bildmaterial ausschließlich für die in der Bilddatenbank beim jeweiligen Bildmaterial angeführten Nutzungsarten und Verwendungszwecke zu nutzen und zu verwerten.
Sie verpflichten sich zur urheberrechtskonformen Kennzeichnung des Bildmaterials. Näheres siehe Punkt 9 – Urhebernachweis (Foto Credits).
Sie sind verpflichtet, der Österreich Werbung nach dem Abdruck oder der sonstigen Nutzung eines oder mehrerer Bilder mindestens zwei kostenlose Belegexemplare auf Ihre Kosten zu übersenden.
Wenn keine ausdrückliche Bewilligung zur kommerziellen nicht-touristischen Verwendung von Bildmaterial vorliegt, ist die Nutzung und Verwertung des Bildmaterials ausschließlich im touristischen Kontext und in Zusammenhang mit der Tourismusdestination Österreich erlaubt. Das gesamte Bildmaterial darf ohne schriftliche und gesonderte Erlaubnis der Österreich Werbung nicht für kommerzielle Werbevorhaben außerhalb der unmittelbaren Imagewerbung für den Tourismus nach und in Österreich und der Werbung für österreichische Tourismusbetriebe, und auch nicht für die Bewerbung von Produkten, Handelswaren und Dienstleitungen außerhalb der österreichischen Tourismusbranche verwendet werden.
Zusätzlich zu den in den Punkten 5. und 6. enthaltenen Bedingungen für die Nutzung und Verwertung des Bildmaterials gelten für die Zielgruppe (Nutzergruppe) „kommerzielle nicht-touristische Nutzer“ folgende Besonderheiten:
Sofern das Bildmaterial abweichenden, die Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließenden Lizenzbedingungen unterliegt, gelten ausschließlich die abweichenden Lizenzbedingungen. Ein Hinweis auf abweichende Lizenzbedingungen ist in der Bilddatenbank bei dem betreffenden Bildmaterial ersichtlich.
Bei jeder Nutzung und Verwertung des Bildmaterials aus der Bilddatenbank der Österreich Werbung ist als Foto Credit der Rechteinhaber und mittels Schrägstrichs nachgesetzt der Name des Fotografen / der Fotografin anzuführen.
Siehe die Beispiele in Punkt 9.b.
Die Nennung hat so zu erfolgen, dass der Urhebernachweis beim Betrachten ohne weiteres dem betreffenden Bild zugeordnet werden kann. Wer diesen Urhebernachweis nicht erbringt, muss mit dem sofortigen Widerruf der Werknutzungsbewilligung – auch für anderes Bildmaterial – rechnen und haftet für sämtliche Schäden, die der Österreich Werbung durch das Unterlassen des korrekten Urhebernachweises entstehen.
In der rechten unteren Ecke der Abbildung steht z.B. „Foto: © Österreich Werbung / Gerhard Weinkirn“.
Steht der Urhebernachweis nicht direkt im oder neben dem Bild, sondern im Impressum eines Druckwerks, so muss dort die genaue Platzierung des zugehörigen Bildes angeführt sein. Eine Fotografenliste ohne solche Angabe (z.B. Fotos von A, B, C und D) ist unzureichend.
Den Rechteinhaber sowie den Namen des Fotografen / der Fotografin entnehmen Sie bitte der Dateibeschreibung des jeweiligen Bildmaterials oder der Nutzungsbestätigung.Sollte der Rechteinhaber oder der Fotograf / die Fotografin nicht ersichtlich sein, erfragen Sie ihn / sie bitte bei der Österreich Werbung. Das Fehlen der Informationen in der Dateibeschreibung oder in der Nutzungsbestätigung enthebt Sie nicht von der Verpflichtung zum korrekten und vollständigen Urhebernachweis.
Die Österreich Werbung ist berechtigt, eine einmal erteilte Werknutzungsbewilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widerrufen oder (weiter) einzuschränken.
Die Haftung und Gewährleistung der Österreich Werbung beschränkt sich auf den Bestand der erteilten Werknutzungsbewilligung am heruntergeladenen Bildmaterial. Eine darüber hinausgehende Haftung und Gewährleistung ist ausgeschlossen. Die Österreich Werbung haftet dem Nutzer nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus Folgeschäden, entgangenem Gewinn u.ä.
Wird die Österreich Werbung durch eine Nutzung und Verwertung des Bildmaterials, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Nutzungsbestätigung oder anderen diesbezüglichen Vereinbarungen widerspricht, in ihren Rechten verletzt, können Sie von der Österreich Werbung belangt werden.
Sie verpflichten sich des Weiteren dazu, die Österreich Werbung für sämtliche Schäden (einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung und/oder Rechtsverfolgung), die ihr dadurch entstehen, dass Sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Nutzungsbestätigung zuwiderhandeln, sowie im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter bezüglich einer Verletzung ihrer Rechte durch eine gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Nutzungsbestätigung verstoßende Nutzung oder Verwertung des Bildmaterials, vollumfänglich schad- und klaglos zu halten und im Falle der Geltendmachung von Rechten Dritter zu unterstützen.
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss sämtlicher Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Nutzung und Verwertung von Bildmaterial aus der Bilddatenbank der Österreich Werbung wird das Handelsgericht Wien vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Bestimmungen. Die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, die dem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt; das Gleiche gilt für allfällige Regelungslücken.
Fassung vom: [22.05.2025]